| Abfallarten Übersicht (Auszug) | |
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>zurück Bauschutt Unter Bauschutt versteht man ausschließlich mineralische Stoffe. Dazu gehören: Mauerwerk Ziegelsteine, Dachziegel Beton und Stahlbeton ohne überstehende Bewehrung Fliesen und Keramik Mörtel- und Putzreste Waschbecken und Toiletten ohne Metallteile Folgende Stoffe gehören nicht zum Bauschutt: Alle nicht unter Bauschutt fallenden, verwertbaren und auch nicht verwertbaren Stoffe aus Bautätigkeiten, außer biologisch abbaubaren Abfällen, werden unter der Abfallart „gemischte Baustellenabfälle“ eingeordnet. Altholz (unbehandelt, d.h. naturbelassenes Holz ohne Beschichtung, Lackierung, Lasur usw.) Bretter Paletten Holzkisten Balken Schnittresten Altholz (behandelt, d.h. beschichtet, lackiert, lasiert usw.) Parkett Fußbodenbretter Vertäfelungen Schalbretter Fensterrahmen Schnittresten Künstliche Mineralfasern – KMF Glaswolle und Steinwolle muss sortenrein in PE-Säcken verpackt sein. Ein Untermischen mit anderen Materialien hat zu unterbleiben. Erdaushub Unter Erdaushub fallen folgende nicht kontaminierten Stoffe: Erde und Mutterboden Lehm Elektro-Geräte, E-Schrott, Altreifen PC-Monitore, TV-Geräte Elektrogeräte aller Art Kühlschränke, Spülmaschinen, Herde, Waschmaschinen, Trockner (sog. „Weiße Ware“) Leuchtstoffröhren Alle diese Geräte sollten separat entsorgt werden. Ein „Untermischen“ im Container mit anderen Stoffen ist nicht erlaubt und würde ohnehin auffallen. Gleiches gilt für PKW- und LKW-Altreifen. Sondermüll Sondermüll sind beispielsweise asbesthaltige Eternitplatten, Fassaden- und Dachplatten, Rohre, Blumenkästen, Brandschutzplatten, aber auch Farben, Bahnschwellen usw. |